Mineralstoffdeponie in der Gemeinde Großenkneten
Deponie Steinhöhe

Auf dem ca. 13 ha großen Gebiet eines ehemaligen Sandabbaus nahe der Ortschaften Döhlen/Haschenbrok/Hengstlage plant die Firma Bodenkontor Steinhöhe GmbH   den Bau und den Betrieb einer Mineralstoffdeponie  der Deponieklasse  I (Bauschutt, Boden, Straßenaufbruch und andere Mineralstoffe).  

Die für den Sandabbau erteilte Genehmigung sieht eigentlich die  Renaturierung der Sandabbaufläche mit heimischen Laubbäumen vor. Die Bodenkontor Steinhöhe GmbH hat jedoch beim Niedersächsischen Gewerbeaufsichtsamt  einen Antrag auf Feststellung eines Plans für die Errichtung, den Betrieb und die Rekultivierung einer Mineralstoffdeponie in der Gemeinde Großenkneten gestellt und ihre Pläne gegen den Widerstand der Gemeinde Großenkneten, des Landkreises Oldenburg sowie und vor allem gegen der Widerstand der sehr engagierten BI Steinhöhe vorangetrieben.

Nach nunmehr gut fünf Jahren erfolgreicher Gegenwehr hat das Gewerbeaufsichtsamt leider den Plan für das o. g. Vorhaben mit Planfeststellungsbeschluss vom 22.12.2015 gem. § 35 Abs. 2 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) festgestellt.

Statt 13 ha Laubwald soll zwischen Döhlen und Hengstlage also nun eine Deponie mit einem Fassungsvermögen von rund 1,44 Mio. Kubikmetern  Mineralstoffen (inklusive Asbest) entstehen!

Nach 18 Jahren Betriebsdauer soll dann die ehemalige Grube vollständig aufgefüllt sein und die Deponie darüber hinaus eine Höhe von ca. 12 Metern erreicht haben.

Die Ausgleichsmaßnahmen sollen nun Standorten in der Gemeinde Wardenburg zu Gute kommen. Es wird also keinen ortsnahen Ausgleich für den erheblichen Eingriff in das Landschaftsbild zwischen Döhlen und Hengstlage geben.

Hierzu die Stellungnahme der Bürgerinitiative:

    „Völlig überraschend ist das aber nicht. Uns war bereits seit September letzten Jahres bekannt, dass das GAA die Fertigstellung des Beschlusses zum Jahresende 2015 anstrebte.   Zudem ist es eher selten so, dass ein Planfeststellungsverfahren mit der Ablehnung des Vorhabens endet.

    Mit dem Beschluss ist das Verfahren aber noch nicht zwangsläufig beendet. Es kommt nun entscheidend darauf an, was in dem 275 Seiten umfassenden Beschluss steht und ob er Inhaltlich aus unserer Sicht anfechtbar ist. Wir werden uns deshalb erneut mit unserem Rechtsanwalt beraten und bis Ende Februar entscheiden, ob eine Klage beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg Sinn macht.

    Dieses Gericht hatte   übrigens Anfang Dezember 2015 über die Klage in einem   ganz ähnlichen Verfahren im Landkreis Rotenburg zu entscheiden – und aufgrund erheblicher Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Beschlusses des GAA zunächst einmal den Beginn der Bauarbeiten untersagt.

    Wir sind nicht ohne Zuversicht, dass das Verfahren hier bei uns ähnlich verlaufen könnte. „

Die KA steht in engem Kontakt mit dem Vorstand und unterstützt das Vorhaben der BI, die Entscheidung des GAA gerichtlich überprüfen zu lassen!

 

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Bei der Gewerbeaufsicht Niedersachsen liegt folgendes Planfeststellungsverfahren zur öffentlichen Bekanntmachung aus:

Planfeststellungsverfahren für die Errichtung und den Betrieb einer Mineralstoffdeponie (Deponieklasse DK I) in der Gemeinde Großenkneten und
damit zusammenhängende Aufforstungsmaßnahmen in der Gemeinde Wardenburg;
Planänderung - erneute Öffentlichkeitsbeteiligung und Auslegung

Link zur Internetseite der Gewerbeaufsicht - Download als pdf-Datei

 

Zum Planfeststellungsverfahren, den Klagen dagegen und den Entwicklungen siehe auch

NWZ-Online 14.04.2016 

NWZ-Online 06.02.2016 

NWZ-Online 05.02.2016   NWZ-Online 05.02.2016

NWZ-Online 30.01.2016