Steuerung von Tierhaltungsanlagen
Eine Auswahl auffälliger Bauflächen, die erhebliche Erweiterungen ermöglichen würden! (ohne Anspruch auf Vollständigkeit, es gibt viele weitere!)
Am Griesenmoor
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Plan 4
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Blatt 20
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Am Griesenmoor
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Plan 4
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Blatt 18
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Amelhauser Straße
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Plan 2
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Blatt 31
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An der Possenkuhle
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Plan 4
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Blatt 24
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Barkenshorn
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Plan 2
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Blatt 29
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Beim Trunnenbusche
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Plan 2
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Blatt 21
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Dünhoop
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Plan 4
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Blatt 23
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Feldmühlenweg
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Plan 3
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Blatt 6
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Grenzweg
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Plan 2
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Blatt 1
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Grenzweg
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Plan 2
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Blatt 2
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Hageler Damm
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Plan 4
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Blatt 26
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Halenhorster Straße
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Plan 1
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Blatt 21
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Haschenbroker Weg
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Plan 1
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Blatt 5
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Hengstlager Weg
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Plan 1
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Blatt 1
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Husumer Straße
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Plan 2
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Blatt 12
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Husumer Straße
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Plan 2
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Blatt 16
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Krumlander Straße
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Plan 2
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Blatt 14
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Meerweg
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Plan 1
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Blatt 16
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Paulsweg
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Plan 1
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Blatt 22
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Sager Meerweg
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Plan 1
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Blatt 12
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Sandberg
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Plan 2
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Blatt 39
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Zur Sager Heide
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Plan 3
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Blatt 7
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Aufgrund der anstehenden Beratungen und Abstimmung über die Bebauungspläne zur Steuerung der Tierhaltungsanlagen fand am 5. September 2017 eine Informationsveranstaltung der Kommunalen Alternative statt. Uwe Behrens erläuterte detailliert die aktuelle Situation und die Auswirkungen im Falle einer Zustimmung.
Diese muss aus Sicht der Kommunalen Alternative in jedem Fall verhindert werden!
Lesen Sie hierzu:
- die Präsentationen des Vortrags von Uwe Behrens - die Pressemitteilung von Eduard Hüsers - den Brief des NABU vom 04.09.2017 an die Ratsmitglieder - den Artikel der NWZ vom 07.09.2017: KA fordert: Planung einstellen - den Artikel in der NWZ vom 07.09.2017: NABU warnt vor höheren Tierzahlen - den aktuellen Informationsbrief/Rundbrief (11/2017)
Nehmen Sie Einsicht in die fünf zur Rede stehenden Bebauungspläne
119/1: Beschlussvorlage - Planzeichnung 119/2: Beschlussvorlage - Planzeichnung 119/3: Beschlussvorlage - Planzeichnung 119/4: Beschlussvorlage - Planzeichnung 119/5: Beschlussvorlage - Planzeichnung (Bitte beachten: die Planzeichungen umfassen 3-5 MB zum Download)
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Weitere juristische Positionen:
Stellungnahme des NABU Stellungnahme der Fachanwälte Fachgutachten zur höchstrichterlichen Enscheidung Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes 11-2018 Beschluss des Oberverwaltungsgerichts
sowie der Antrag Antrag der KA zum Ausschluss von Schlachthöfen
Rechtswissenschaftliches Statement Prof. Dr. Kment 28.11.2017
Anlässlich der Äußerungen des Planers in der vorletzten Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses sowie der anschließenden Berichterstattung, unter anderem in der NWZ vom 09.09.2017, wurde Herr Professor Dr. Kment gebeten, den rechtlichen Sachverhalt zu prüfen. Das Ergebnis liegt nun vor.
Wie aus der Stellungnahme zu entnehmen ist, empfiehlt Herr Kment einen anderen Weg zur Steuerung von (gewerblichen) Stallbauten, da über den von der Gemeinde eingeschlagenen Weg den Eigentümern betroffener Flächen konkrete (baurechtliche) Vorteile und Wertsteigerungen bis hin zu möglichen finanziellen Ansprüchen gegenüber der Gemeinde verschafft werden!
Diese Stellungnahme stellt zweifelsfrei klar, dass die angeschobene Bauleitplanung nicht das Ziel verfolgt, Ställe zu verhindern, sondern vor allem die Entwicklungsinteressen gewerblicher Tierhaltungsbetriebe im Blick hat und dabei den Schutz des Außenbereiches mit seinen vielfältigen Funktionen vernächlässigt!
Die Befürworter können sich nun nicht mehr hinter der Behauptung verstecken, dass die Planung Ställe verhindern und Betriebe in ihren Rechten einschränken würde. Das Gegenteil ist der Fall!
Die Vertreter im Rat der Gemeinde Großenkneten müssen nun Farbe bekennen, ob sie dieses unsinnige und teure Vorhaben zu Lasten von Mensch und Umwelt und zu Gunsten gewerblicher Tierhaltungsbetriebe weiter unterstützen wollen!
Klicken Sie hier für das vollständige Statement als pdf-Datei
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Bericht zur Informationsveranstaltung der Kommunalen Alternative zur planungsrechtlichen Steuerung von Tierhaltungsanlagen durch die Gemeinde Großenkneten am 22.11.2017 im Gasthaus Kempermann in Großenkneten
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Nachdem bereits am 5. September eine erste Informationsveranstaltung zum selben Thema in Huntlosen stattgefunden hatte, bot die Kommunale Alternative nunmehr auch in Großenkneten eine öffentliche Darlegung der Kernelemente der von der Gemeinde bereits seit 2014 betriebenen planungsrechtlichen Steuerung von Tierhaltungsanlagen und ihrer kritischen Einschätzung dazu an.
Gut 45 Gäste konnte der Referent Uwe Behrens, Gemeinderatsmitglied der KA, an diesem Abend begrüßen, darunter auch einige Landwirte aus der Gemeinde. Er stellt die Vorentwürfe der 5 Bebauungspläne vor, die noch bis zum 6. Dezember im Rathaus ausliegen und eingesehen werden können. Diese Pläne umfassen das gesamte Gemeindegebiet und weisen in der Summe zunächst die 156 Bestandsflächen aus, auf denen sich derzeit bereits Hof- und Stallanlagen befinden. Deren Bestand soll damit planungsrechtlich abgesichert werden.
Zudem beinhalten sie 67 sogenannte Entwicklungsflächen, d.h. bislang noch unbebaute Flächen, auf denen dann zukünftig Ställe entstehen könnten. An der Ausweisung eben dieser Flächen übte der Referent heftige Kritik, denn sie sollen auch für gewerbliche Stallbauten, d.h. solche ohne Futterflächennachweis, gelten. Damit würde eine deutliche Steigerung der bereits jetzt sehr hohen Tierzahlen in der Gemeinde ermöglicht.
„Derzeit kommen auf jeden Hektar landwirtschaftliche Nutzfläche in Großenkneten Tiere mit einem Gesamtgewicht von 1.500 kg (3 Großvieheinheiten), also mehr, als Futtermittel angebaut und Gülle und Festmist ausgebracht werden können,“ rechnete Behrens vor. Der Futter-Import und Exkremente-Export müssten also weiter steigen, da Böden und Grundwasser nicht noch mehr belastet werden dürfen.
Nicht exportieren ließen sich allerdings die zusätzlichen Emissionen an Schadstoffen wie Ammoniak, Feinstaub und Keimen, die die Anwohner und die Natur in der Umgebung der Ställe belasteten. „Immerhin stößt ein gängiger Maststall für knapp 30.000 Hähnchen jährlich 1,4 Tonnen Ammoniak und 446 kg Feinstaub aus, die sich in der Umgebung absetzen“ erfuhren die Zuhörerinnen und Zuhörer. Die Gesundheit der Menschen und ihre natürlichen Lebensgrundlagen würden erheblich belastet.
Widerspruch gegen die ablehnende Haltung der KA bezüglich der vorgestellten Planung gab es dennoch von anwesenden Landwirten. Sie sahen den wirtschaftlichen Expansionsdruck, unter dem sie stünden, nicht ausreichend berücksichtigt. „Wachsen oder weichen“ gelte für die Mehrheit der Betriebe, ökonomische Nischen könne es unter den derzeitigen Rahmenbedingungen nur für wenige geben.
Diese Einschätzung konnte Axel Janßen, ebenso Ratsherr der KA, durchaus nachvollziehen, betonte aber, „die vorgestellte Stallbauplanung ist genau ein Teil dieser Rahmenbedingungen, die alljährlich tausende Landwirte zur Betriebsaufgabe zwingen, weil das wachsende Schlachtviehangebot die Erträge letztlich immer weiter drückt. Der Bau von immer mehr Ställen führt in die Sackgasse, weil er landwirtschaftliche Familienbetriebe ruiniert, die Gesundheit der Anwohner schädigt, Natur und Böden belastet und unser Trinkwasser gefährdet!“
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Nachstehende Erläuterungen geben die bereits seit mehreren Jahren von der Kommunalen Alternative vertretene Haltung zu diesem Thema wieder:
Industrielle Tiermast
9,3 Millionen Nutztiere werden mittlerweile im Landkreis Oldenburg gehalten, davon etwa 2,4 Millionen allein in unserer Gemeinde. In den letzten 15 Jahren hat es auch und insbesondere in unserer ländlichen Flächengemeinde einen wahren Boom an Stallneubauten für die Mast von Schlachttieren gegeben. Und diese Entwicklung soll wohl getreu der Devise, für den Weltmarkt produzieren zu wollen, weitergehen.
Längst hat sich die Fleischproduktion von dem Futtermittelanbau auf den verfügbaren Flächen abgekoppelt, der Großteil des Mastfutters wird aus Asien oder Südamerika importiert. Gebaut werden fast nur noch gewerbliche Massentierställe, die einen Preisdruck erzeugen, dem flächengebundene bäuerliche Landwirtschaftsbetriebe nicht mehr standhalten können. Nach wie vor geben jährlich 2,5 bis 3 Prozent der Betriebe auf.
Und obwohl die gravierenden Folgen (Antibiotika-Einsatz, Gülleüberschuss, Keimemissionen, Zersiedelung der Landschaft, etc.) bekannt sind, werden Stallbauanträge weiterhin von unserem Landkreis als Genehmigungsbehörde fast ausnahmslos genehmigt. In der Regel erfolgt diese Genehmigung unter Verweis auf den Paragrafen 35, Abs. 1, Satz 4 des Baugesetzbuches, also die sogenannte Privilegierung derartiger Vorhaben im Außenbereich.
In der Hoffnung, dieser Praxis einen Riegel vorzuschieben zu können, hat die KA gemeinsam mit Bündnis MUT bei dem renommierten Planungsrechtler Prof. Dr. Kment das nachfolgende Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, das unsere Rechtsauffassung stützt, nach der diese Rechtsnorm nur in Ausnahmefällen zur Anwendung kommen darf.
Der Landkreis setzt jedoch auch in Kenntnis dieses Gutachtens seine großzügige Genehmigungspraxis unverändert fort, so dass Bündnis MUT nunmehr eine diesbezügliche Klage vorbereitet.
Warum die Baufenster den Stallboom befeuern werden:
Ziel der Planung ist die Schaffung von Baufenster, in denen landwirtschaftliche und gewerbliche Ställe gleichermaßen zulässig sind! (gewerblich = ohne Futterflächenbindung). Im Gegenzug sollen die Flächen außerhalb dieser Fenster von Stallbauten frei bleiben.
Der Teufel steckt im Detail:
Von ca. 120 landwirtschaftlichen Betrieben in der Gemeinde werden alle Betriebe ein Bestandsbaufenster erhalten, auf dem Abriss, Veränderung und Neubau möglich sein wird. Zusätzlich wird voraussichtlich jeder zweite Betrieb ein Entwicklungsbaufenster erhalten, auf dem ein neuer (gewerblicher) Stall errichtet werden kann!
Das Baugesetzbuch erlaubt gewerbliche Ställe im unbeplanten Außenbereich nur als „singuläre Vorhaben“, also nur in sehr begrenzter Anzahl, die bereits erreicht sein dürfte. Ohne Bauleitplanung wäre hier der Boom also zu Ende, erst die baurechtliche Ausweisung von Baufenstern durch die Gemeinde ermöglicht weiterhin den Bau gewerblicher Ställe!
Gewerbliche Bauten unterliegen im Gegensatz zu landwirtschaftlichen Anlagen keiner Futterflächen-Bindung und sind daher für Investoren besonders attraktiv! Sie sind der eigentliche Auslöser des Stallbooms der vergangenen Jahre, so waren von 10 Stallanlagen, die zwischen 2011 und Mai 2012 genehmigt wurden, 7 gewerblich!
Stallbauten und sogar Grundstücke mit Baugenehmigungen können frei gehandelt werden und bieten somit ein Einfallstor für finanzstarke Investoren aus dem Südoldenburger Raum - zu Lasten der bäuerlichen Betriebe hier vor Ort!
Die Mehrheitsgruppe aus CDU und FDP gibt vor, mit ihrem Antrag die regionalen Landwirte vor auswärtigen Investoren schützen zu wollen, bewirkt mit den Baufenstern aber genau das Gegenteil!
Anstatt also den Bau neuer Ställe einzuschränken, wie seitens der Befürworter oft argumentiert wird, ermöglichen die Planungen erst den Bau zahlreicher Ställe - mit allen negativen Folgen für Umwelt, Trinkwasser und Anwohner!
Zu guter Letzt müssen die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde die Kosten für die Planungen tragen - 300.000 Euro zu Lasten der Steuerzahler!
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Zur besseren Lesbarkeit wird das Gutachten nicht auf dieser Webseite abgedruckt, sondern hier vollständig als pdf-Datei zum Download angeboten.
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